CITES - Artenschutz

Sämtliche Palisander-Arten (Dalbergia spp) unterliegen seit dem 02.01.2017 dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES). Für Kunden aus Nicht-EU-Ländern wird beim Kauf eines Instruments neben der Rechnung ein CITES-Dokument ausgestellt. Dieses Dokument dient als Nachweis bzw. Bescheinigung zur Vorlage bei der Einfuhranmeldung und für Ein- und Ausreisen in die EU sowie als Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb, wenn Sie Ihr Instrument in die EU verkaufen möchten. Kunden aus EU-Ländern benötigen kein Dokument. Beim Verkauf innerhalb der EU genügt die Rechnung als Nachweis. Beim Verkauf in ein Nicht-EU-Land ist wiederum ein CITES-Doukument nötig, welches nachträglich beantragt werden kann.